Fahrtenbuchauflagen könnten zunehmen
29. März 2010
Die deutsche Zurückhaltung bei der Halterhaftung für Verkehrsverstöße steht unter
Druck. Das Ventil könnten häufigere Fahrtenbuchauflagen sein. So sieht es jedenfalls
der Goslarer Verkehrsgerichtstag angesichts der im Herbst zu erwartenden
EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern. Dabei hat es die Fahrtenbuchauflage
jetzt schon in sich.
Mehr als 20 Stundenkilometer zu schnell beim Brötchenholen - muss der Autobesitzer dafür
sechs Monate ein Fahrtenbuch führen? „Grundsätzlich könnte das dem Halter passieren.
Das Fahrtenbuch kann bei erstmaliger Begehung auch bei jedem in Flensburg mit mindestens
einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß angeordnet werden. Allerdings nur, wenn der
tatsächliche Fahrer nicht zu ermitteln ist“, erläutert Rechtsanwalt Uwe Lenhart aus
Frankfurt.
Das Führen eines Fahrtenbuches darf allerdings nicht angeordnet werden, wenn die Behörde
nicht ordentlich ermittelt hat. „Hierzu gehört, den Fahrzeughalter innerhalb von zwei
Wochen über den Verstoß zu befragen. Die Frist ist wichtig, wenn der Halter sich darauf
beruft, sich nicht mehr erinnern zu können, wer den Wagen gefahren hat“, erklärt
Verkehrsstrafrechtler Lenhart. Gibt der Halter Hinweise auf mögliche Fahrer, muss
die Behörde dem nachgehen. Beruft er sich dagegen auf sein Aussageverweigerungsrecht,
sind Ermittlungen im Familienkreis anzustellen.
Die Behörden müssen nicht endlos ermitteln. Wahllos zeitraubende, keine Aussicht auf
Erfolg bietende Ermittlungen sind weder Polizei noch Bußgeldbehörde zumutbar. Verweigert
der Halter die Mitwirkung bei der Fahrerermittlung und sind konkrete Anhaltspunkte,
die auf eine bestimmte Person hindeuten, nicht erkennbar, sind nicht einmal weitergehende
Ermittlungen erforderlich.
„Die Fahrtenbuchauflage hat bereits jetzt für die Behörden ein großes Potenzial“,
berichtet Lenhart. „Selbst bei kleinen Verstöße sollte man sich nicht zu sicher
vor dieser Auflage fühlen.“ Wiederholte Parkverstöße, der Halter gab regelmäßig
unmittelbar vor Ablauf der Verjährungsfrist einen anderen als Fahrer an, können
ausreichen. Noch mehr belastet wurde der Inhaber eines Unternehmens, auf dessen
Namen vier Fahrzeuge zugelassen waren. Auch hier liefen die Fahrerermittlungen
ins Leere, nachdem mit den Wagen Ordnungswidrigkeiten begangen worden waren.
Für jedes der Fahrzeuge war schließlich über 18 Monate ein Fahrtenbuch zu führen.
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