Versicherungsinfos zur Cabriosaison
21. April 2010
Im Frühling und Sommer steigt die Laune der Cabrio-Besitzer überdurchschnittlich: Während
andere Autofahrer ihre Klimaanlage auf Hochtouren laufen lassen müssen, genießen sie den Fahrtwind,
die Sonne und das Gefühl grenzenloser Freiheit. Allerdings: Offene Autos mit einem klassischen Stoffverdeck
rufen mitunter Diebe und Vandalen auf den Plan. Deshalb ist es für Frischluft-Fans noch mehr als für alle
anderen Autohalter wichtig, den richtigen Versicherungsschutz zu wählen.
Sonnenanbeter haben heutzutage die Qual der Wahl. Fast jeder Hersteller bietet ein Modell an, das zum
Offenfahren einlädt. Das New Beetle Cabrio von Volkswagen zum Beispiel lockt Nostalgiker mit einem
klassischen Stoffverdeck, das sich wie beim alten Käfer im offenen Zustand hinter den Rücksitzen auftürmt.
Zwar deckt die Teilkasko das Diebstahlrisiko ab. Wird jedoch das Stoffverdeck aufgeschlitzt, kann es passieren,
dass die Versicherung dies als Vandalismusschaden einstuft. Der Besitzer müsste dann nachweisen, dass das
Aufschlitzen des Daches einzig dem Ziel diente, das Fahrzeug zu stehlen, oder beispielsweise das fest installierte
CD-Radio mit Navigation zu entwenden. Und das dürfte schwierig werden, wie verschiedene Gerichtsurteile gezeigt
haben. "Deshalb sollten zumindest die Fahrer eines neuen Cabrios stets eine Vollkasko-Police abschließen. Sie
kostet meist nur wenige Euro mehr pro Jahr als die Teilkasko", erklärt Versicherungsfachmann Tietz. Die Tendenz
verstärkt sich noch, wenn der Fahrer einige schadenfreie Jahre in der Vollkasko vorweisen kann und entsprechend
günstig eingestuft wird. Im Gegensatz dazu bleibt eine Teilkasko bei 100 Prozent stehen, egal wie häufig diese in
den vergangenen Jahren in Anspruch genommen wurde.
Ein weiterer Aspekt, den es Tietz zufolge bei Oben-Ohne-Autos zu beachten gibt, egal ob sie mit Soft- oder Hardtop
ausgestattet sind: Weder Teil- noch Vollkasko erstatten beim Diebstahl beweglicher Gegenstände aus dem offenen
Cabrio - wie zum Beispiel Sonnenbrille, Smartphone oder Digitalkamera - in der Regel den Schaden. Und
aufpassen muss auch, wer sein Cabrio mit offenem Verdeck für längere Zeit unbeaufsichtigt stehen lässt.
Wer das dennoch tut, handelt grob fahrlässig. Für Gerichte sind Zeiten von eineinhalb Stunden auf einem
öffentlichen Parkplatz und acht Stunden im Parkhaus bereits "grenzwertig", zeigen aktuelle Urteile.
Doch auch dann, wenn das Verdeck geschlossen wurde, sollten grundsätzlich keine Wertsachen im Wagen
zurückgelassen werden. Versichert gegen Diebstahl und Einbruch sind in der Teilkasko neben dem Fahrzeug
selbst auch alle zum Auto gehörenden Teile wie Warndreieck, Verbandskasten und Radio. "Auf dem Sitz
zurückgelassene Einkaufstüten, Kleidung und CDs zählen aber nicht dazu", erläutert der Versicherungsexperte.
Er weist auch darauf hin, dass es bei den Kfz-Tarifen große Unterschiede zwischen den Anbietern gibt - mit einem
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