Mehr Arbeit für Kfz-Schiedsstellen
27. Mai 2010
Um 15,4 Prozent auf 13 500 gestiegen ist die Zahl der Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern
an die Kfz-Schiedsstellen im vergangenen Jahr. Wie die Schiedsstellen-Bilanz des Deutschen Kfz-Gewerbes für 2009
weiter ergab, konnten fast 88 Prozent und damit 11.870 Anträge bereits im Vorverfahren geregelt werden. Insgesamt
1.660 Verfahren gelangten bundesweit vor eine der 130 Schiedskommissionen. Davon wurden 51,3 Prozent durch einen
Vergleich beendet. In 14,6 Prozent der Fälle entschied die Kommission für den Antragsteller, in 18,7 Prozent ging das
Verfahren zugunsten der Werkstatt beziehungsweise des Gebrauchtwagenhändlers aus. Die restlichen Verfahren waren
zum Ende des Berichtsjahres 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen.
Die gegenüber dem Jahr 2008 deutlich gestiegene Zahl der Anträge weise zum einen auf die wachsende Sensibilität
der Verbraucher bei Wartungsaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen hin. Zum anderen zeige sich, wie wichtig das
Kfz-Meisterschild als Markenzeichen für praktizierten Verbraucherschutz sei, so Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Kfz-Gewerbes. Denn nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, die am blau-weißen Meisterschild zu erkennen
seien, würden sich dem Schiedsverfahren unterwerfen.
Im Verhältnis zu den 67,8 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträgen sowie den mehr als 3,6 Millionen
Gebrauchtwagenverkäufen über den automobilen Fachhandel sei die Zahl der Anträge jedoch verschwindend
gering: So gab es im Jahr 2009 lediglich in knapp 0,02 Prozent der Fälle Grund zur Beanstandung. Daher
bestätige die Kfz-Schiedsstellenbilanz 2009 einmal mehr die hohe Qualität in den Kfz-Meisterbetrieben.
Mit den bundesweit zirka 130 Kfz-Schiedsstellen leiste das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe laut Axel Koblitz
einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben.
Vor vierzig Jahren wurden die ersten Kfz-Schiedsstellen in Hamburg und München eingerichtet. Das Verfahren vor
der Kfz-Schiedsstelle habe eine außerordentlich hohe Befriedungsfunktion und entlaste die Justiz in erheblichem Umfang
gemäß dem Motto "Vertragen statt klagen".
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