TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar
8. Juli 2010
Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in
Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer
Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die
Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein
ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während
eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden",
erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der
Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch
unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum
Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.
Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen
Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich
nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in
Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen
Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen
Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen
Bestimmungen durchführen - jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.
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