Autoleasing hat einen ähnlichen Charakter wie das Mieten eines Autos, mit dem wesentlichen Unterschied, dass
Wartung und Reparatur und auch der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt werden. Allerdings kann
man die Wartungs- und Reparaturleistungen im Rahmen eines Full-Service-Vertrages auch auf den
Leasinggeber übertragen, was insbesondere beim Firmenleasing und Flottenleasing oft
der Fall ist. Beim Autoleasing für Privat kommt dies seltener vor. Wird ein Fahrzeug
geleast, wird -wie auch bei einem günstigen Autokredit- vom Leasinggeber
der Abschluss einer Vollkaskoversicherung verlangt
(dies ist auch in Ihrem eigenen Interesse, damit Sie im Falle eines Schadens, nicht die Raten für ein
Auto zahlen müssen, das Sie gar nicht mehr fahren). Bei der Suche nach einer günstigen
Autoversicherung hilft Ihnen unser KfZ-Versicherungen Tarifvergleich.
In der Regel unterscheidet man beim Autoleasing zwei Leasingarten: Restwertvertrag und
Kilometervertrag.
Restwertvertrag
Beim Restwertvertrag wird bei Abschluss des Leasingvertrages der Restwert vertraglich
festgelegt, der nach der Rückgabe bei der Verwertung des Fahrzeuges erzielt werden
muss, wofür der Leasingnehmer "gerade stehen" muss. Man sollte also den Restwert realistisch
kalkulieren, um nicht am Ende der Leasingzeit mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert zu
werden. Wird ein Mehrerlös erzielt, erhaelt der Leasingnehmer in der Regel
hiervon 75% (bei Abschluss eines neuen Leasingvertrages bei der gleichen Gesellschaft
wird oft der volle Mehrerlüs gutgeschrieben).
Kilometervertrag
Beim Kilometervertrag handelt es sich um eine Vertragsart, die speziell für das
Autoleasing entwickelt wurde, bei der eine bestimmte Kilometer-Laufleistung für die
Laufzeit des Kilometervertrages vereinbart wird. Die vereinbarte Laufleistung und der am
Ablauf der Vertragszeit erwartete Marktwert sind die Basis für die Ermittlung der
monatlichen Leasingrate. Wurden während der Vertragslaufzeit deutlich mehr als die vereinbarten
Kilometer gefahren, zahlt der Leasingnehmer pro Mehr-KM einen bei Vertragsabschluss vereinbarten
Preis. Bei deutlich geringerer Laufleistung erstattet der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen
ebenfalls bei Vertragsabschluss festgelegten Betrag pro Minder-km. Befindet sich das Fahrzeug
bei der Rückgabe in einem schlechteren Zustand als bei vereinbartem Gebrauch zu
erwarten gewesen würe, muss der Leasingnehmer hierfür eine Zahlung leisten.
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