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Autoleasing

Autoleasing hat einen ähnlichen Charakter wie das Mieten eines Autos, mit dem wesentlichen Unterschied, dass Wartung und Reparatur und auch der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt werden. Allerdings kann man die Wartungs- und Reparaturleistungen im Rahmen eines Full-Service-Vertrages auch auf den Leasinggeber übertragen, was insbesondere beim Firmenleasing und Flottenleasing oft der Fall ist. Beim Autoleasing für Privat kommt dies seltener vor. Wird ein Fahrzeug geleast, wird -wie auch bei einem günstigen Autokredit- vom Leasinggeber der Abschluss einer Vollkaskoversicherung verlangt (dies ist auch in Ihrem eigenen Interesse, damit Sie im Falle eines Schadens, nicht die Raten für ein Auto zahlen müssen, das Sie gar nicht mehr fahren). Bei der Suche nach einer günstigen Autoversicherung hilft Ihnen unser KfZ-Versicherungen Tarifvergleich.

In der Regel unterscheidet man beim Autoleasing zwei Leasingarten: Restwertvertrag und Kilometervertrag.

Restwertvertrag

Beim Restwertvertrag wird bei Abschluss des Leasingvertrages der Restwert vertraglich festgelegt, der nach der Rückgabe bei der Verwertung des Fahrzeuges erzielt werden muss, wofür der Leasingnehmer "gerade stehen" muss. Man sollte also den Restwert realistisch kalkulieren, um nicht am Ende der Leasingzeit mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert zu werden. Wird ein Mehrerlös erzielt, erhaelt der Leasingnehmer in der Regel hiervon 75% (bei Abschluss eines neuen Leasingvertrages bei der gleichen Gesellschaft wird oft der volle Mehrerlüs gutgeschrieben).

Kilometervertrag

Beim Kilometervertrag handelt es sich um eine Vertragsart, die speziell für das Autoleasing entwickelt wurde, bei der eine bestimmte Kilometer-Laufleistung für die Laufzeit des Kilometervertrages vereinbart wird. Die vereinbarte Laufleistung und der am Ablauf der Vertragszeit erwartete Marktwert sind die Basis für die Ermittlung der monatlichen Leasingrate. Wurden während der Vertragslaufzeit deutlich mehr als die vereinbarten Kilometer gefahren, zahlt der Leasingnehmer pro Mehr-KM einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis. Bei deutlich geringerer Laufleistung erstattet der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen ebenfalls bei Vertragsabschluss festgelegten Betrag pro Minder-km. Befindet sich das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem schlechteren Zustand als bei vereinbartem Gebrauch zu erwarten gewesen würe, muss der Leasingnehmer hierfür eine Zahlung leisten.



Tipp:

Fordern Sie ganz einfach mit Hilfe des folgenden Leasing-Konfigurators Ihr unverbindliches und kostenloses Leasingangebot an:




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